
Staatlich verordnet: Klare, einfache Sprache
Jede Sprache verändert sich über die Jahrhunderte, die Einflüsse sind vielfältig. Den Whatsapp-Botschaften unserer Zeit wird es ergehen, wie dem “Abrogans” aus dem 8. Jahrhundert, der als ältestes erhaltene Buch in deutscher Sprache gilt. Das lateinisch-althochdeutsche Glossar versteht heute kaum noch einer. Schlimm ist das nicht.
Umso wichtiger ist es aber, dass heute verfasste aktuelle Texte von uns Heutigen verstanden werden. Das ist der Zweck von Kommunikation. Das soll Sprache bewirken. Das macht sie nützlich. Und das braucht es, um sie am Leben zu erhalten. Grundsätzlich gilt: Wer korrekt schreibt, steigert die Wahrscheinlichkeit, richtig verstanden zu werden. Um diesem Anspruch zu genügen, reicht es allerdings nicht, allein den orthographischen und grammatikalischen Regeln zu folgen. Sprache muss auch in ihrer stilistischen Form verständlich sein.
Nun hat auch der europäische Gesetzgeber für die Verständlichkeit in der Kommunikation Partei ergriffen, und zwar in der DSGVO, der Datenschutz-Grundverordnung, die seit wenigen Tagen in Kraft ist. Mehrfach erwähnt er darin, dass die von dieser Verordnung auferlegte Informationspflicht “in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ zu erfüllen ist.
Dass derlei sprachliche Verhaltensnormen staatlich verordnet werden müssen, ist eigentlich bedenklich genug. Aber wenn solche Vorschriften wenigstens das heutige Verstehen fördern, soll’s gut sein – auch für die Kommunikationsagenturen. Wer Mühe hat, seine Texte in klarer und einfacher Sprache zu verfassen, kann hier anrufen!