Schrift

Staatlich verordnet: Klare, einfache Sprache

Published: 2018

Jede Sprache verän­dert sich über die Jahrhun­derte, die Ein­flüsse sind vielfältig. Den What­sapp-Botschaften unser­er Zeit wird es erge­hen, wie dem Abro­gans” aus dem 8. Jahrhun­dert, der als ältestes erhal­tene Buch in deutsch­er Sprache gilt. Das lateinisch-althochdeutsche Glos­sar ver­ste­ht heute kaum noch ein­er. Schlimm ist das nicht.

Umso wichtiger ist es aber, dass heute ver­fasste aktuelle Texte von uns Heuti­gen ver­standen wer­den. Das ist der Zweck von Kom­mu­nika­tion. Das soll Sprache bewirken. Das macht sie nüt­zlich. Und das braucht es, um sie am Leben zu erhal­ten. Grund­sät­zlich gilt: Wer kor­rekt schreibt, steigert die Wahrschein­lichkeit, richtig ver­standen zu wer­den. Um diesem Anspruch zu genü­gen, reicht es allerd­ings nicht, allein den orthographis­chen und gram­matikalis­chen Regeln zu fol­gen. Sprache muss auch in ihrer stilis­tis­chen Form ver­ständlich sein.

Nun hat auch der europäis­che Geset­zge­ber für die Ver­ständlichkeit in der Kom­mu­nika­tion Partei ergrif­f­en, und zwar in der DSG­VO, der Daten­schutz-Grund­verord­nung, die seit weni­gen Tagen in Kraft ist. Mehrfach erwäh­nt er darin, dass die von dieser Verord­nung aufer­legte Infor­ma­tion­spflicht in präzis­er, trans­par­enter, ver­ständlich­er und leicht zugänglich­er Form in ein­er klaren und ein­fachen Sprache“ zu erfüllen ist.

Dass der­lei sprach­liche Ver­hal­tensnor­men staatlich verord­net wer­den müssen, ist eigentlich beden­klich genug. Aber wenn solche Vorschriften wenig­stens das heutige Ver­ste­hen fördern, sol­l’s gut sein – auch für die Kom­mu­nika­tion­sagen­turen. Wer Mühe hat, seine Texte in klar­er und ein­fach­er Sprache zu ver­fassen, kann hier anrufen!

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