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Wie reagieren bei Informationsleaks?

Published: 2015

Jüngst ist Thomas Bor­er einem Infor­ma­tion­sleck zum Opfer gefall­en – respek­tive die Kasachis­che Regierung, in deren Auf­trag Herr Bor­er das Ziel ver­fol­gt, die Aus­liefer­ung von Vik­tor Chra­punow voranzutreiben. Auf diese Weise sind Emails an die Öffentlichkeit gelangt, welche sen­si­tive Infor­ma­tio­nen zu den poli­tis­chen und medi­alen Aktiv­itäten seines Schaf­fens sowie den Umfang des Man­dates (USD 30000/​Monat) offen­legten (NZZ vom 21.01.15).

Da eine Mehrheit – beru­flich wie pri­vat – heute via Email oder andere Social Media-Kanäle kom­mu­niziert, kommt sicheren Kom­mu­nika­tion­skanälen ein hoher Stel­len­wert zu. Man sollte Mitar­beit­er und Gegen­parteien, mit denen man kom­mu­niziert, auf die Prob­lematik hin­weisen und sie dazu anhal­ten, möglichst sichere Kom­mu­nika­tion­swege zu nutzen.

Nichts­destotrotz kann – und wird – es weit­er­hin zu Infor­ma­tion­slecks kom­men, da nicht alle Benutzer gle­ich vor­sichtig sind, Infor­ma­tio­nen von inner­halb ein­er Organ­i­sa­tion nach aussen getra­gen wer­den oder Hack­er sich Zugang zu ver­meintlich sicheren Dat­en ver­schaf­fen kön­nen. Sobald Medi­en­schaf­fende eine geleak­te Infor­ma­tion erhal­ten und das öffentliche Inter­esse über dem abzuse­hen­den Schaden für die involvierten Parteien tax­ieren (dass diese Abwä­gung oft­mals delikat und frag­würdig ist, liegt auf der Hand), kön­nen die Betrof­fe­nen nur noch Schadens­be­gren­zung betreiben. 

Dazu gibt es einige Faus­tregeln, welche eine Fir­ma beacht­en sollte: 

  • Die Geschichte ein­fach abzus­tre­it­en bringt nichts. Ein kurzes, präg­nantes State­ment sollte ver­fasst wer­den, das nichts zur Geschichte hinzufügt, aber auch nicht nur no com­ment“ lautet; 
  • Im Ide­al­fall sollte eine medi­enge­wandte Drittpartei das State­ment nach aussen tra­gen, damit keine Zwis­chen­fra­gen gestellt wer­den kön­nen, welche es den Medi­en erlauben, die Geschichte auszuschmücken; 
  • Alle Angestell­ten soll­ten bere­its informiert sein oder alter­na­tiv umge­hend informiert wer­den, wie bei Medi­en­an­fra­gen vorzuge­hen ist; 
  • Jour­nal­is­ten ver­suchen oft, inner­halb ein­er Organ­i­sa­tion unter­schiedliche Per­so­n­en anzuge­hen. Entsprechend soll­ten Per­so­n­en, die kon­tak­tiert wer­den kön­nten, frühzeit­ig über den Leak informiert werden. 
  • Es sollte regelmäs­sig über­prüft wer­den, ob respek­tive wie sich die Geschichte auf Social Media entwickelt. 

Herr Bor­er hat im vor­liegen­den Fall gut reagiert, wobei die geringe Grösse sein­er Fir­ma das Unter­fan­gen vere­in­facht hat. Er bestätigt, sich – wie andere Lob­by­is­ten auch – im par­la­men­tarischen Prozess für die Sache seines Man­dan­ten einzuset­zen, sowie diesem priv­i­legierten Zugang zu sen­si­blen Infor­ma­tio­nen ver­sprochen zu haben. Zum Hon­o­rar und anderen Inhal­ten der Emails nimmt er keine Stel­lung und ver­weist auf das Geschäfts­ge­heim­nis sowie den erlit­te­nen Hack­eran­griff. Er zeigt im Gegen­zug auf die Chra­punows, welche ihr Ver­mö­gen ver­mut­lich unrecht­mäs­sig erwor­ben hät­ten; es sei unver­ständlich, dass die Schweiz­er Jus­tiz nicht effizien­ter dage­gen vorgin­ge. So nutzt er den von der NZZ gewährten Raum im Sinne seines Man­dan­ten, um dessen Anliegen zu ver­bre­it­en und auf die ange­blichen Missstände hinzuweisen. Davon machte er auch im Gespräch im Echo der Zeit aus­giebig Gebrauch, und wirft dem zuständi­gen Jour­nal­is­ten Markus Häfliger und der NZZ vor, man hätte sich instru­men­tal­isieren lassen und nicht die Orig­i­nal­doku­mente ein­se­hen kön­nen, ein Vor­wurf, den Häfliger entsch­ieden zurückweist. 

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