
Wie reagieren bei Informationsleaks?
Jüngst ist Thomas Borer einem Informationsleck zum Opfer gefallen – respektive die Kasachische Regierung, in deren Auftrag Herr Borer das Ziel verfolgt, die Auslieferung von Viktor Chrapunow voranzutreiben. Auf diese Weise sind Emails an die Öffentlichkeit gelangt, welche sensitive Informationen zu den politischen und medialen Aktivitäten seines Schaffens sowie den Umfang des Mandates (USD 30’000/Monat) offenlegten (NZZ vom 21.01.15).
Da eine Mehrheit – beruflich wie privat – heute via Email oder andere Social Media-Kanäle kommuniziert, kommt sicheren Kommunikationskanälen ein hoher Stellenwert zu. Man sollte Mitarbeiter und Gegenparteien, mit denen man kommuniziert, auf die Problematik hinweisen und sie dazu anhalten, möglichst sichere Kommunikationswege zu nutzen.
Nichtsdestotrotz kann – und wird – es weiterhin zu Informationslecks kommen, da nicht alle Benutzer gleich vorsichtig sind, Informationen von innerhalb einer Organisation nach aussen getragen werden oder Hacker sich Zugang zu vermeintlich sicheren Daten verschaffen können. Sobald Medienschaffende eine geleakte Information erhalten und das öffentliche Interesse über dem abzusehenden Schaden für die involvierten Parteien taxieren (dass diese Abwägung oftmals delikat und fragwürdig ist, liegt auf der Hand), können die Betroffenen nur noch Schadensbegrenzung betreiben.
Dazu gibt es einige Faustregeln, welche eine Firma beachten sollte:
- Die Geschichte einfach abzustreiten bringt nichts. Ein kurzes, prägnantes Statement sollte verfasst werden, das nichts zur Geschichte hinzufügt, aber auch nicht nur „no comment“ lautet;
- Im Idealfall sollte eine mediengewandte Drittpartei das Statement nach aussen tragen, damit keine Zwischenfragen gestellt werden können, welche es den Medien erlauben, die Geschichte auszuschmücken;
- Alle Angestellten sollten bereits informiert sein oder alternativ umgehend informiert werden, wie bei Medienanfragen vorzugehen ist;
- Journalisten versuchen oft, innerhalb einer Organisation unterschiedliche Personen anzugehen. Entsprechend sollten Personen, die kontaktiert werden könnten, frühzeitig über den Leak informiert werden.
- Es sollte regelmässig überprüft werden, ob respektive wie sich die Geschichte auf Social Media entwickelt.
Herr Borer hat im vorliegenden Fall gut reagiert, wobei die geringe Grösse seiner Firma das Unterfangen vereinfacht hat. Er bestätigt, sich – wie andere Lobbyisten auch – im parlamentarischen Prozess für die Sache seines Mandanten einzusetzen, sowie diesem privilegierten Zugang zu sensiblen Informationen versprochen zu haben. Zum Honorar und anderen Inhalten der Emails nimmt er keine Stellung und verweist auf das Geschäftsgeheimnis sowie den erlittenen Hackerangriff. Er zeigt im Gegenzug auf die Chrapunows, welche ihr Vermögen vermutlich unrechtmässig erworben hätten; es sei unverständlich, dass die Schweizer Justiz nicht effizienter dagegen vorginge. So nutzt er den von der NZZ gewährten Raum im Sinne seines Mandanten, um dessen Anliegen zu verbreiten und auf die angeblichen Missstände hinzuweisen. Davon machte er auch im Gespräch im Echo der Zeit ausgiebig Gebrauch, und wirft dem zuständigen Journalisten Markus Häfliger und der NZZ vor, man hätte sich instrumentalisieren lassen und nicht die Originaldokumente einsehen können, ein Vorwurf, den Häfliger entschieden zurückweist.